Schullogo
Z E U G N I S
DER ALLGEMEINEN HOCHSCHULREIFE
Anna Mustermann
(Konfession)
geboren am 31. September 2006 in Musterstadt am Rhein
wohnhaft in Musterstadt am Rhein
hat sich nach dem Besuch der gymnasialen Oberstufe der Abiturprüfung unterzogen.

Dem Zeugnis liegen zugrunde:

Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe und der Abiturprüfung
(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 7. Juli 1972 in der jeweils geltenden Fassung)

Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife und Vereinbarungen über die Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung

Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe - APO-GOSt - vom 5. Oktober 1998 in der jeweils geltenden Fassung (BASS 13-32 Nr. 3.1)

2. Seite des Zeugnisses der allgemeinen Hochschulreife für Anna Mustermann
Block I: Ergebnisse in der Qualifikationsphase
Fach 1) Bewertung 2)
Halbjahresergebnisse in einfacher Wertung
1. Jahr der
Qualifikationsphase (Q1)
2. Jahr der
Qualifikationsphase (Q2)
1. Halbjahr 2. Halbjahr 1. Halbjahr 2. Halbjahr
Sprachlich-literarisch-künstlerisches Aufgabenfeld
Fachbezeichnung 06 07 08 09
Gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld
Fachbezeichnung 06 07 08 09
Mathematisch-naturwissenschaftlich-technisches Aufgabenfeld
Fachbezeichnung 06 07 08 09
Fachbezeichnung 06 07 08 09
Fachbezeichnung 06 07 08 09
Projektkurs 3) 06 07 08 09
Thema: Das Thema des Projektkurses aus den fachbezogenen Bemerkungen zum Projektkurs.
Projektkurs 3) -- -- -- --
Thema: ---
Vertiefungsfächer
Fachbezeichnung teilg. teilg. teilg. teilg.
- keine -
1) Leistungskursfächer werden mit dem Klammerzusatz „LK/eA“ (Leistungskurs/erhöhtes Anforderungsniveau) gekennzeichnet. Grundkurse bleiben ohne besondere Kennzeichnung.
2) Für die Umsetzung der Noten in Punkte gilt:
Noten sehr gut gut befriedigend ausreichend mangelhaft ungenügend
+ 1 - + 2 - + 3 - + 4 - + 5 - 6
Punkte 15 14 13 12 11 10 09 08 07 06 05 04 03 02 01 00
Die Punktzahlen in Klammern sind nicht in die Gesamtqualifikation einbezogen worden. Punktzahlen werden in einfacher Wertung und stets zweistellig angegeben.
3) Wird der Projektkurs als besondere Lernleistung eingebracht, wird hier nur die Belegung ausgewiesen.
3. Seite des Zeugnisses der allgemeinen Hochschulreife für Anna Mustermann
Block II: Ergebnisse der Abiturprüfung
Prüfungsfach 4) Prüfungsergebnis in einfacher Wertung
schriftlich mündlich
Fachbezeichnung 06 07
Fachbezeichnung 06 07
Fachbezeichnung 06 07
Fachbezeichnung -- 06
4) Leistungskursfächer werden mit dem Klammerzusatz „LK/eA“ (Leistungskurs/erhöhtes Anforderungsniveau) gekennzeichnet. Die Ergebnisse der Leistungskursfächer werden in Block I doppelt gewichtet.
5) Eine besondere Lernleistung kann als 5. Prüfungselement angerechnet werden (Nummer 9.3.5 der „Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe und der Abiturprüfung“, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 07.07.1972 in der jeweils geltenden Fassung).
6) Bei der Bildung des Gesamtergebnisses wird auf eine ganzzahlige Punktzahl gerundet; dabei wird ab der Dezimalen 5 aufgerundet.
7) Wird zusätzlich eine besondere Lernleistung eingebracht, werden die Prüfungsfächer nur 4-fach gewertet.
4. Seite des Zeugnisses der allgemeinen Hochschulreife für Anna Mustermann
Fremdsprachen8)
Fach Jahrgangsstufe GeR
Fachbezeichnung 05.1 Q2.2 B2/C1
Für die modernen Fremdsprachen schließt dieses Zeugnis Kompetenzen des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR) ein.9)
Dieses Zeugnis schließt das Latinum/Graecum/Hebraicum gemäß „Vereinbarung über das Latinum und das Graecum“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 22.09.2005) ein.
Das Zeugnis schließt Lateinkenntnisse im Umfang eines Kleinen Latinums (BASS 13 - 32 Nr. 3.2) ein.10)